Hirschberg an der Bergstraße ist eine Gemeinde mit rund 9.900 Einwohnern im Rhein-Neckar-Kreis im Nordwesten Baden-Württembergs
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Rhein-Neckar-Kreis
Einwohner
9764 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
69493
Vorwahl
06201
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Hirschberg an der Bergstraße
Hauptstraße 1
69514 Hirschberg an der Bergstraße
2. Ordnungsamt Hirschberg an der Bergstraße
Hauptstraße 1
69514 Hirschberg an der Bergstraße
3. Standesamt Hirschberg an der Bergstraße
Hauptstraße 1
69514 Hirschberg an der Bergstraße
Gemeinde Hirschberg an der Bergstraße – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinderatsmehrheit in Hirschberg an der Bergstraße, bestehend aus Freie Wähler, CDU und FDP, hat den Entwurf für die Erweiterung des Hirschberger Gewerbeparks in südlicher Richtung befürwortet. Die Grüne Liste Hirschberg (GLH) lehnte den Plan ab, während die SPD-Fraktion sich der Stimme enthielt. Der Entwurf geht nun erneut in die Offenlage, und die Träger öffentlicher Belange, insbesondere Umwelt- und Naturschutzbehörden, werden um eine Stellungnahme gebeten, bevor der Bebauungsplan als Satzung beschlossen wird.
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.