Hirschberg an der Bergstraße ist eine Gemeinde mit rund 9.900 Einwohnern im Rhein-Neckar-Kreis im Nordwesten Baden-Württembergs
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Rhein-Neckar-Kreis
Einwohner
9764 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
69493
Vorwahl
06201
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Hirschberg an der Bergstraße
Hauptstraße 1
69514 Hirschberg an der Bergstraße
2. Ordnungsamt Hirschberg an der Bergstraße
Hauptstraße 1
69514 Hirschberg an der Bergstraße
3. Standesamt Hirschberg an der Bergstraße
Hauptstraße 1
69514 Hirschberg an der Bergstraße
Gemeinde Hirschberg an der Bergstraße – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinderatsmehrheit in Hirschberg an der Bergstraße, bestehend aus Freie Wähler, CDU und FDP, hat den Entwurf für die Erweiterung des Hirschberger Gewerbeparks in südlicher Richtung befürwortet. Die Grüne Liste Hirschberg (GLH) lehnte den Plan ab, während die SPD-Fraktion sich der Stimme enthielt. Der Entwurf geht nun erneut in die Offenlage, und die Träger öffentlicher Belange, insbesondere Umwelt- und Naturschutzbehörden, werden um eine Stellungnahme gebeten, bevor der Bebauungsplan als Satzung beschlossen wird.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.