Hirschberg an der Bergstraße ist eine Gemeinde mit rund 9.900 Einwohnern im Rhein-Neckar-Kreis im Nordwesten Baden-Württembergs
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Rhein-Neckar-Kreis
Einwohner
9764 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
69493
Vorwahl
06201
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Hirschberg an der Bergstraße
Hauptstraße 1
69514 Hirschberg an der Bergstraße
2. Ordnungsamt Hirschberg an der Bergstraße
Hauptstraße 1
69514 Hirschberg an der Bergstraße
3. Standesamt Hirschberg an der Bergstraße
Hauptstraße 1
69514 Hirschberg an der Bergstraße
Gemeinde Hirschberg an der Bergstraße – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinderatsmehrheit in Hirschberg an der Bergstraße, bestehend aus Freie Wähler, CDU und FDP, hat den Entwurf für die Erweiterung des Hirschberger Gewerbeparks in südlicher Richtung befürwortet. Die Grüne Liste Hirschberg (GLH) lehnte den Plan ab, während die SPD-Fraktion sich der Stimme enthielt. Der Entwurf geht nun erneut in die Offenlage, und die Träger öffentlicher Belange, insbesondere Umwelt- und Naturschutzbehörden, werden um eine Stellungnahme gebeten, bevor der Bebauungsplan als Satzung beschlossen wird.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.